Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Unterstützung aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (125.- €/Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der An-FöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Einzelkräften“ (Minijobber*innen) und Nachbarschaftshelfer*innen erbracht werden. Hier erhalten Sie die nötigen Informationen!
Dies ist eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz und der Alzheimer Gesellschaft im Kreis Warendorf.
Weitere Informationen finden Sie unter www.hdf-waf.de